§1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

1. Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Wuppertal. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Wuppertal.

2. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Wuppertal dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.

3. Der Sitz der Organisation ist Wuppertal. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Wuppertal. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal ist die räumlich zuständige Untergliederung der GRÜNEN JUGEND NRW.

§2 Aufgaben

Die GRÜNE JUGEND Wuppertal stellt sich folgenden Aufgabenfeldern:

1. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.

2. Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und Interessengruppen und sonstigen Organisationen.

3. Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Wuppertal innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KV Wuppertal entsprechend den geltenden Beschlüssen.

§3 Mitgliedschaft

a) Mitglied in der GRÜNEN JUGEND Wuppertal kann jede natürliche Person ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres werden.

b) Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KV Wuppertal automatisch Mitglied der GRÜNEN JUGEND Wuppertal. Ein Widerruf ist möglich und muss gegenüber dem Vorstand der GRÜNEN JUGEND Wuppertal schriftlich erklärt werden.

c) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen Organisationen, die zu BÜNDNIS90/DIe GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Wuppertal und in einer faschistischen Organisation schließen sich aus.

d) Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Wuppertal sind zugleich Mitglied der GRÜNEN JUGEND NRW, als auch des GRÜNEN JUGEND Bundesverband.

e) Der Eintritt in die GRÜNE JUGEND ist entweder beim Landesverband oder beim Bundesverband möglich. Über Aufnahme entscheidet der jeweilige Vorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Eingang des Antrags zurückweisen. Eine Zurückweisung ist der/ dem Bewerber*in schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier Wochen verstrichen, ohne dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag zurückgewiesen hat, gilt die/ der Antragssteller*in als aufgenommen. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrags an den Landesvorstand kann die/der Bewerber*in beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. Das Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundesverband ist in den Fragen der Mitgliedschaft letzte Berufungsinstanz.

f) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder automatisch mit Vollendung des 28. Lebensjahres. Der Austritt aus eigenen Gründen ist gegenüber dem Landesvorstand oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.

g) Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Wuppertal und/ oder der GRÜNEN JUGEND NRW verstößt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND NRW Ausschluss beim Landesschiedsgericht beantragen, eine Berufung bis zum Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundesverband ist möglich. Die Landesmitgliederversammlung kann den Beschluss des Bundesschiedsgerichts mit einer 2/3 Mehrheit aufheben.

h) Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GRÜNEN JUGEND Wuppertal aktives und passives Wahlrecht. Jedes Mitglied hat das Recht an allen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Wuppertal teilzunehmen. Für alle Ämter innerhalb der GRÜNEN JUGEND Wuppertal können nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Wuppertal kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der GRÜNEN JUGEND Wuppertal besetzten Ämter verloren.

i) Die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Wuppertal zahlen einen Mindestbeitrag an die GRÜNE JUGEND NRW. Näheres regelt die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Bundesverband. Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.

j) Die Fördermitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag beantragt und bei positivem Entscheid des Vorstands vollzogen. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht.

k) Bei der GRÜNEN JUGEND Wuppertal kann jede*r mitarbeiten auch ohne Mitglied zu werden. §3c gilt entsprechend.

§4 Gliederung und Aufbau

1. Jugendgruppen auf Stadtteilebene können anerkannt werden. Stadtteilgruppen verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Menschen aller Geschlechter im Verband zu fördern.

2. Über die Annerkennung beschließt die Kreismitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag mit absoluter Mehrheit.

3. Stadtteilgruppen können von der Kreismitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag mit einer 2/3 Mehrheit aus der GRÜNEN JUGEND Wuppertal ausgeschlossen werden.

§5 Kreismitgliederversammlung (KMV)

1. Die Kreismitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der GRÜNEN JUGEND Wuppertal. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

2. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Der Kreisvorstand muss unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen schriftlich, postalisch oder auf elektronischem Weg, dazu einladen. Die Ladungsfrist kann in begründeten Dringlichkeitsfällen auf fünf Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist von der KMV zu Beginn ihrer Sitzung festzustellen. Die Ladungsfrist entfällt, wenn zu Beginn des Jahres ein regelmäßiger Turnus festgelegt und eingehalten wird.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder oder auf Antrag von drei Stadtteilgruppen einzuberufen.

4. Die Kreismitgliederversammlung

a) bestimmt die Grundlinien für die politische und organistorische Arbeit der GRÜNEN JUGEND Wuppertal,

b) nimmt Berichte des Kreisvorstands, der Stadtteilgruppen und Arbeitskreise, anderen Gliederungen, sowie der Deligierten zum Kreisvorstand von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KV Wuppertal,  der M-Agenten und der anderen Versammlungen entgegen,

c) beschließt über den Haushalt

d) beschließt über eingebrachte Anträge,

e) beschließt im Vorfeld von Wahlen über Fragen des Wahlkampfes, insbesondere die Grundzüge seiner Organisation, die inhaltliche Ausgesstaltung, sowie Unterstützungsbekundeungen von Seiten des Verbandes

f) erkennt Stadtteilgruppen an und beschließt über Aussschluss von Stadtteilgruppen,

g) erkennt Arbeitskreise an und ab,

h) beschließt und ändert die Satzung und das Gleichberechtigungsstatut.

5. Die Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll einer Mitgliederversammlung muss auf der darauf folgenden Kreismitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit angenommen werden.

6. Anträge können von Mitgliedern, Stadtteilgruppen, Arbeitskreisen und dem Kreisvorstand eingebracht und unterstützt werden.

7. Es gelten entsprechend die Regelungen der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Wuppertal, welche die KMV mit absoluter Mehrheit beschließt und ändert.

§6 Jahreshauptversammlung (JHV)

1. Die erste Kreismitgliederversammlung im Jahr ist als Jahreshauptversammlung der GRÜNEN JUGEND Wuppertal auszuführen. Für sie gelten bei Zusammensetzung und Ladungsfrist dieselben Auflagen wie für die Kreismitgliederversammlung (siehe §5, Artikel 2, Satz 2)

2. Die Ausnahmeregelung in §5, Artikel 2 Satz 3 gilt für die Jahreshauptversammlung ausdrücklich nicht.

3. Die Jahreshauptversammlung

a) wählt turnusgemäß auf der ersten Kreismitgliederversammlung im Jahr den Kreisvorstand,

b) beschließt auf der ersten Kreismitgliederversammlung im Jahr über die Entlastung des Kreisvorstands,

c) wählt turnusgemäß auf der ersten Kreismitgliederversammlung im Jahr zwei M-Agenten,

d) wählt auf der ersten Kreismitgliederversammlung in jedem ungeraden Jahr eine*n Deligierte*n für den Kreisvorstand von BÜNDNIS90/DIe GRÜNEN KV Wuppertal,

e) wählt auf Wunsch der Frauenversammlungs die Gleichberechtigungsbeauftragte,

f) wählt die Rechnungsprüfer*innen und nimmt ihren Bericht entgegen.

4. Im weiteren gelten die Artikel 4, 5 und 6 des §5

5. Die Jahreshauptversammlung gibt sich eine Geschäfts- sowie eine Wahlordnung, sie ist beschlussfähig sobald mindestens 6 Personen anwesend sind.

§7 Aktiventreffen

1. Das Aktiventreffen ist das Arbeitstreffen der Basisgruppe. Es dient der Vernetzung der Basisgruppe untereinander, der Vernetzung der Basisgruppe mit dem Kreisvorstand und der Diskussion aktueller politischer Fragen.

2. Dem Aktiventreffen gehören alle Mitglieder der Basisgruppe an, sie vermitteln Ideen und Kompetenzen weiter in ihre Basisgruppen.

3. Der Kreisvorstand lädt mit einer Frist von fünf Tagen, in dringenden Fällen kann diese Frist auf 24 Stunden verkürzt werden, dazu ein. Alle Beschlüsse von Aktiventreffen müssen protokolliert werden. Die Protokolle sind zu veröffentlichen und sind durch die nächste Kreismitgliederversammlung zu genehmigen.

4. Die auf einem Aktiventrefffen gefassten Beschlüsse gelten schwebend bis zur Genehmigung deren Protokolls auf der nächsten KMV. Beschlüsse und Anträge die die Satzung betreffen bzw. ändernd in sie eingreifen sollen, können auf einem Aktiventreffen nicht abgestimmt werden.

5. Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig wenn mehr als drei Personen anwesend sind, Beschlüsse müssen mit einfacher Mehrheit getroffen werden.

6. Finanzbeschlüsse eines Aktiventreffen dürfen nicht mehr als 20% der freien bzw. Projektmittel des Haushaltsplans der GRÜNEN JUGEND Wuppertal umfassen.

7. Alle Finanzbeschlüsse der Aktiventreffen bedürfen der Zustimmung der Schatzmeisterei.

§8 Kreisvorstand

1. Der ehrenamtlich tätige Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte der GRÜNEN JUGEND Wuppertal im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung aus. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Wuppertal nach innen und außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KV Wuppertal. Zentrale Kernaufgaben der Kreisvorstandsarbeit sind u.a.:

a) Finanzangelegenheiten,

b) Öffentlichkeitsarbeit,

c) interne Vernetzung und Koordinierung der Basisgruppe,

d) Koordinierung von Bildungsangeboten,

e) Bündnisarbeit und Kooperation.

Der Kreisvorstand setzt sich jeweils zusammen aus:

I. zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, davon mindestens ein quotiert besetzter Platz,

II. eine*r*m Schatzmeister*in,

III. den zwei M-Agent*innen

IV. de*r*m Deligierten für den Kreisvorstand von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KV Wuppertal.

V. der Gleichberechtigungsbeauftragten (bei Wahl)

VI. de*r*m Pressesprecher*in (bei Wahl)

2. Die Sprecher*innen und die/der Schatzmeister*in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand. Der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälftequotiert besetzt sein. Über Ausnahmen muss dieFrauenversammlung entscheiden.

3. Der Kreisvorstand wird auf der Kreismitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich. Ab einer möglichen zweiten Wiederwahl in Folge benötigt die*der Kandidat*in mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl wählt die Kreismitgliederversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des gesamten Kreisvorstandes.

4. Gleichzeitige Mitgliedschaft im Kreisvorstand der GRÜNEN JUGEND Wuppertal und im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW, Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, eines anderen Landes- oder Bundesvorstandes von BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, des Europaparlamentes, des Deutschen Bundestages oder des Landtages NRW schließt sich ebenso aus, wie ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Wuppertal.

5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes können von der Kreismitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag zwei Wochen vor der KMV gestellt wurde. Der Antrag muss der Einladung beigefügt werden. Das weitere Verfahren regelt Paragraph 8, Absatz 3, Satz 3.

6. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes sind gleichberechtigt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind in politischen Fragen nach innen und außen einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind es nach innen, nach außen bei Rücksprache oder entsprechender Deligation.

7. Der Kreisvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Der Kreisvorstand muss mindestens einmal jährlich und/ oder auf Antrag einer Kreismitgliederversammlung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorlegen. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Kreisvorstandes.

§9 Arbeitskreise

1. Arbeitskreise sind stadtweite Arbeitsgemeinschaften, die sich zu spezifischen Themen treffen und den Kreisvorstand in der inhaltlichen politischen Arbeit beraten.

2. Beschlüsse eines Arbeitskreises sind nicht bindend für die Arbeit der GRÜNEN JUGEND Wuppertal.

3. Arbeitskreise wählen intern quotiert mindestens eine Person zur Koordination.

§10 Finanzen

1. Der Kreisvorstand legt der Kreismitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan für das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss für das Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der Kreismitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.

2. Die Kreismitgliederversammlung wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer*innen, mindestens die Hälfte quotierte Plätze, für die Dauer von einem Jahr. Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.

3. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstands sein. Sie dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Wuppertal befinden. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden Rechenschaftsbericht teilgenommen haben.

4. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Kreismitgliederversammlung schrifltich und stellen den Antrag auf Entlastung des Kreisvorstandes in Finanzangelegenheiten.

§11 Delegierte

1. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal hat einen quotierten Sitz im Kreisvorstand von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Kreisverband Wuppertal.

2. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal hat zwei Sitze in der Personalentwicklungskommission von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Wuppertal. Diese Delegation ist an das Amt der M-Agenten geknüpft.

3. Die GRÜNE JUGEND Wuppertal strebt es an jeweils mindestens einen Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Kreisverband Wuppertal zu stellen und zur Landesdelegiertenkonferenz, bzw. zur Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zu senden.

§13 Allgemeine Bestimmungen

1. Abstimmungen über Anträge und Meinungsbilder sind grundsätzlich offen, auf Antrag eines Mitglieds kann eine Abstimmung geheim stattfinden, wenn min. 5% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag zustimmen.

2. Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.

3. Abstimmungen werden, wenn nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit getroffen. Die Satzung kann von der KMV mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Anträge zur Änderung der Satzung sind schriftlich mindestens sechs Wochen vor der KMV einzureichen und innerhalb von zwei Wochen nach Eingang den Mitgliedern zugänglich zu machen.

4. Alle Sitzungen der GRÜNEN JUGEND Wuppertal sind öffentlich, sofern nicht mit einer 2/3-Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder anders beschlossen wurde.

5. Das Gleichberechtigungsstatut der GRÜNEN JUGEND Wuppertal ist Bestandteil dieser Satzung.

6. Die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Wuppertal ist Bestandteil dieser Satzung.

§14 Auflösung

1. Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Wuppertal kann nur durch eine eigens dafür einberufene Kreismitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden. Die Kreismitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Restvermögens.